Informationen zur Verhinderungs-, Kurzpflege und den Entlastungsbeiträgen sowie zu unseren Abrechnungsmodalitäten

Liebe Eltern, Pflegeeltern und BetreuerInnen,

wir werden oft gefragt, wer denn was bezahlt, wenn Ihr Kind von uns betreut wird und wie viel Geld eigentlich Ihrem Kind für Betreuungsmaßnahmen zusteht. Da wir eine Betriebserlaubnis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) haben, können wir alle Leistungen der Pflegekassen abrechnen. Einem Kind mit Beeinträchtigungen (u.U. mind. Pflegegrad 2) stehen folgende Summen im Jahr zur Verfügung:

Verhinderungspflege: 1612 Euro

Kurzpflege: 1612 Euro

Entlastungsbetrag 125 Euro / Monat = 1500 Euro / Jahr

Die Verhinderungspflege kann von Personen Ihrer Wahl durchgeführt werden und bedarf keiner besonderen Erlaubnis des Landesamtes. Entlastungshilfen und Kurzpflege können nur von anerkannten Einrichtungen abgerechnet werden.

Die Pflegekassen werden Ihnen auf Ihren Antrag auf Kostenübernahme (soweit Geld vorhanden ist), bescheinigen, dass die Betreuungskosten übernommen werden. Übernachtung und Verpflegung müssen Sie selber bezahlen. Es hat sich aber gezeigt, dass in einigen Fällen in 2021 auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernommen werden. Das wissen wir aber erst, wenn die Kasse unsere Rechnung überweist. Rechnungen werden von den Kassen erst nach der Betreuung in einem Zeitraum von 4 – 8 Wochen bezahlt.

Um uns abzusichern (leider haben wir schlechte Erfahrungen gemacht), benötigen wir vor der Betreuung Ihres Kindes eine Kostenübernahme der Pflegekasse. Liegt diese nicht vor, müssen Sie in Vorkasse gehen. Sie bekommen das Geld dann direkt von der Pflegekasse erstattet.

Außerdem benötigen wir von Ihnen eine Abtretungserklärung mit Ihrer Originalunterschrift. Kopien werden nicht von den Kassen akzeptiert.

Wenn Sie für Ihr Kind einen Behindertengrad beantragen wollen…..

Menschen mit einer Behinderung sind aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im täglichen Leben häufig benachteiligt. Um diese Benachteiligung auszugleichen, kann ein Grad der Behinderung beantragt werden.

Den Antrag müssen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt, einer kommunalen Behörde oder der Landessozialverwaltung einreichen. Das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informationen dazu gibt es im Internet.

Um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland arbeiten. Es ist nicht notwendig, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.