2022 – Neues und Notwendiges

  1. Leider immer noch Corona

Wenn Sie Ihr Kind zu uns bringen, lassen Sie sich bitte vorher in einem Testzentrum testen (kein Selbsttest) und bringen das Ergebnis mit. Das gilt für alle Personen, die das Kind begleiten und für das Kind selber. Diese Maßnahme dient unser aller Gesundheit. Ohne Test dürfen wir Sie leider nicht auf unserem Hof begrüßen. Es gibt in unserer Nähe auch Testzentren, so dass Sie im Notfall dort einen Test machen lassen können. Der Test sollte möglichst am Samstag vor Ihrem Eintreffen gemacht werden. Ein Selbsttest genügt nicht.

2. Veränderungen bei der Betreuung Ihrer Kinder

Eine kleine Veränderung in der Betreuung ist noch anzumerken. Unser bisheriges Angebot, ein Einzelzimmer ohne 1:1-Betreuung zu buchen, fällt leider weg. Einzelzimmer werden nur noch in Verbindung mit einer 1:1-Betreuung vergeben. Ansonsten bleibt es bei 2-Bett-Zimmern.

3. Preiserhöhungen

Alle, die uns kennen, wissen, dass wir unsere Arbeit mit sehr viel persönlichem Einsatz, mit hoher Professionalität, mit viel Zuwendung und Zeit verrichten. Zeit – nicht nur für Ihre Kinder, sondern auch für Sie als Eltern, Pflegeeltern oder Betreuer, sowohl am Telefon, per Mail oder im persönlichen Gespräch. Zudem trifft auch uns die Verteuerung der Lebenshaltungskosten und vor allem die enorme Kostensteigerung in Bezug auf die Haltung unserer Tiere. Aus diesem Grund werden wir die Preise anheben müssen. Wir hoffen, dass Sie unser Angebot dennoch weiterhin wertschätzen.

4. Bogenschießen

Wir können wieder 2 Termine für das Bogenschießen anbieten:

vom 11.7.22 – 15.7.22

und vom 16.7. – 22.7.22

Pro Kind kostet die Woche zusätzlich 100 Euro.

5. Pool

Seit diesem Jahr haben wir einen großen Pool im Garten (7 x 3,50 m), der den Kindern zur Verfügung steht. Es handelt sich um einen Salzwasserpool, der zwar pflegeintensiver als ein chlorierter Pool ist, jedoch ist das Wasser wesentlich hautverträglicher. Nun hoffen wir auf einen schönen Sommer 2022.

6. Tiere

Neben unseren Pferden gibt es wie immer für die Kinder die Möglichkeit, unser Geflügel mit zu versorgen und täglich die frischen Eier aus den Nestern zu holen.

Lamas gibt es leider nicht mehr auf unserem Hof; Unser Hengst Pele ist in diesem jahr (2021) gestorben und das letzte Lama lebt jetzt in einer neuen Herde an der Nordsee.

Unsere Labradorhündin Gwenda geht gerne mit den Kindern spazieren und eignet sich bei Bedarf auch sehr gut als Kuschelhund.

Die gute Nachricht….

Unsere LABRADORHÜNDIN Nika hat am 31.5.21 Babys bekommen und wir haben uns entschlossen, eine ihrer Töchter zu behalten. Neben Gwenda, unserem absoluten Schmusehund mit einer Elefantengeduld und Nika, unserem Wirbelwind, der alle Besucher voller Freude mit Luftsprüngen begrüßt, gibt es jetzt „BENTE sooooo süß“.

Eine Ära geht zu Ende – Abschied von unseren Lamas

Nachdem unser lieber Lamahengst Pele aus Altersgründen vor einigen Wochen in den Lamahimmel gegangen ist, war Canela das letzte Lama auf unserem Hof. Wir wissen natürlich, dass ein Lama alleine sehr einsam ist und haben uns entschlossen, Anfang Oktober 21 Canela zu Freunden an die Nordsee zu bringen. Dort gibt es wunderbare Bedingungen für ein Lama: weite Wiesen, gemütliche Stallungen, eine Herde aus Lamas und Alpakas und vor allem leben schon 2 ihrer Töchter dort.

Für uns war es ein trauriger Tag; es flossen etliche Tränen beim Abschied, aber das Wohl von Canela war uns ganz ganz wichtig.

Wir wünschen Canela und ihrem Nachwuchs viel Freude miteinander und eine glückliche Zeit dort auf dem Hof.

Informationen zur Verhinderungs-, Kurzpflege und den Entlastungsbeiträgen sowie zu unseren Abrechnungsmodalitäten

Liebe Eltern, Pflegeeltern und BetreuerInnen,

wir werden oft gefragt, wer denn was bezahlt, wenn Ihr Kind von uns betreut wird und wie viel Geld eigentlich Ihrem Kind für Betreuungsmaßnahmen zusteht. Da wir eine Betriebserlaubnis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) haben, können wir alle Leistungen der Pflegekassen abrechnen. Einem Kind mit Beeinträchtigungen (u.U. mind. Pflegegrad 2) stehen folgende Summen im Jahr zur Verfügung:

Verhinderungspflege: 1612 Euro

Kurzpflege: 1612 Euro

Entlastungsbetrag 125 Euro / Monat = 1500 Euro / Jahr

Die Verhinderungspflege kann von Personen Ihrer Wahl durchgeführt werden und bedarf keiner besonderen Erlaubnis des Landesamtes. Entlastungshilfen und Kurzpflege können nur von anerkannten Einrichtungen abgerechnet werden.

Die Pflegekassen werden Ihnen auf Ihren Antrag auf Kostenübernahme (soweit Geld vorhanden ist), bescheinigen, dass die Betreuungskosten übernommen werden. Übernachtung und Verpflegung müssen Sie selber bezahlen. Es hat sich aber gezeigt, dass in einigen Fällen in 2021 auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernommen werden. Das wissen wir aber erst, wenn die Kasse unsere Rechnung überweist. Rechnungen werden von den Kassen erst nach der Betreuung in einem Zeitraum von 4 – 8 Wochen bezahlt.

Um uns abzusichern (leider haben wir schlechte Erfahrungen gemacht), benötigen wir vor der Betreuung Ihres Kindes eine Kostenübernahme der Pflegekasse. Liegt diese nicht vor, müssen Sie in Vorkasse gehen. Sie bekommen das Geld dann direkt von der Pflegekasse erstattet.

Außerdem benötigen wir von Ihnen eine Abtretungserklärung mit Ihrer Originalunterschrift. Kopien werden nicht von den Kassen akzeptiert.

Wenn Sie für Ihr Kind einen Behindertengrad beantragen wollen…..

Menschen mit einer Behinderung sind aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im täglichen Leben häufig benachteiligt. Um diese Benachteiligung auszugleichen, kann ein Grad der Behinderung beantragt werden.

Den Antrag müssen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt, einer kommunalen Behörde oder der Landessozialverwaltung einreichen. Das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informationen dazu gibt es im Internet.

Um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland arbeiten. Es ist nicht notwendig, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.

Impfungen und Test

Für alle Besucher, die aus den Ferien im Ausland kommen und ihre Kinder in den nächsten Wochen zu uns bringen, gilt die Testpflicht.

Für vollständig geimpfte Besucher, die NICHT im Ausland waren, reicht ein Schnelltest hier vor dem Hof.